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Einjährige Berufsfachschule Altenpflegehilfe

Schulform: Vollzeitausbildung   Berufsfachschule mit beruflichem Abschluss  
Voraussetzung:

Hauptschulabschluss; Mindestalter 16 Jahre

körperliche, geistige und persönliche Eignung für den Beruf
Ausbildungsziel: Die einjährige Ausbildung zum /zur Altenpflegehelfer/in befähigt die Schüler/innen in den
  unterschiedlichen Aufgabenfeldern der häuslichen, stationären und teilstationären Altenpflege tätig zu sein.
 

Im Mittelpunkt stehen pflegerische und soziale Hilfen für gesunde und pflegebedürftige Menschen.

   
Abschlüsse:

"Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin"

  "Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer"
   
Unterrichtsinhalte: Altenpflegehilfe als Beruf
  • berufliches Selbstverständnis unter Berücksichtigung rechtlicher
  •    und institutioneller Rahmenbedingungen entwickeln  
      Unterstützung alter Menschen in der Lebensgestaltung
  • alte Menschen bei der Bewältigung von Lebens- und
  •  
        Glaubensfragen kultursensibel unterstützen  
  • alte Menschen in der Lebensraum- und Tagesgestaltung begleiten
  •  
    Aufgaben und Konzepte der Altenpflegehilfe  
     
  • theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
  •  
  • Prozesse von Gesundheit und Krankheit in ihren Grundlagen verstehen
  •  
  • bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
  •  
  • personen- und situationsbedingte Pflege
  •    
    Praktikum: Die praktischen Erfahrungen werden blockweise in Altenpflegeheimen
      der Region erworben. Hierbei findet eine intensive Unterstützung seitens
      der Fachlehrer/innen statt.
       
    Prüfungen: Die Abschlussprüfungen bestehen aus schriftlichen und mündlichen
      Prüfungen im theoretischen Bereich und einer fachpraktischen Prüfung, welche in der .
     Praxiseinrichtung stattfindet.

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