| Schulform: | Vollzeitausbildung | |
| Aufnahme- | In diese Schulform werden alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die den Hauptschulabschluss | |
| vorausetzungen: | oder einen anderen gleichwertigen Bildungsabschluss nachweisen können. Für Jugendliche ohne | |
| Hauptschulabschluss muss im Sinne einer Schullaufbahnberatung geprüft werden, ob und in welchen | ||
| Berufsbereichen Aussicht auf eine erfolgreiche Teilnahme am Berufsgrundbildungsjahr besteht. Der | ||
| Hauptschulabschluss ist erreichbar. | ||
| Abschlussprüfungen: | Abschlussprüfungen werden nicht durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis. | |
| Bei erfolgreicher Teilnahme wird der Hauptschulabschluss zuerkannt. | ||
| Berechtigungen: | Nach erfolgreichem Besuch des Berufsgrundbildungsjahres können die Schülerinnen und Schüler ein | |
| Ausbildungsverhältnis im Handwerk, im Handel oder in der Industrie aufnehmen. Die Ausbildung kann | ||
| nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften auf die Dauer der nachfolgenden Lehre angerechnet | ||
| werden. | ||
| Nach dem Berufsgrundbildungsjahr ist die Schulpflicht erfüllt. | ||
Unterrichtsfächer laut Stundentafel |
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berufsfeldübergreifender Lernbereich: |
berufsfeldbezogener Lernbereich: |
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| Ausbildung entspricht dem des ersten Lehrjahres | ||
| des jeweiligen Berufes | ||
| dualen Ausbildungsverhältnis | ||
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