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Berufsgrundbildungsjahr
Bautechnik

Schulform: Vollzeitausbildung
Aufnahme- In diese Schulform werden alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die den Hauptschulabschluss
vorausetzungen: oder einen anderen gleichwertigen Bildungsabschluss nachweisen können. Für Jugendliche ohne
Hauptschulabschluss muss im Sinne einer Schullaufbahnberatung geprüft werden, ob und in welchen
Berufsbereichen Aussicht auf eine erfolgreiche Teilnahme am Berufsgrundbildungsjahr besteht. Der
Hauptschulabschluss ist erreichbar.
Abschlussprüfungen: Abschlussprüfungen werden nicht durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Zeugnis.
Bei erfolgreicher Teilnahme wird der Hauptschulabschluss zuerkannt.
Berechtigungen: Nach erfolgreichem Besuch des Berufsgrundbildungsjahres können die Schülerinnen und Schüler ein
Ausbildungsverhältnis im Handwerk, im Handel oder in der Industrie aufnehmen. Die Ausbildung kann
nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften auf die Dauer der nachfolgenden Lehre angerechnet
werden.
Nach dem Berufsgrundbildungsjahr ist die Schulpflicht erfüllt.

Unterrichtsfächer laut Stundentafel

berufsfeldübergreifender Lernbereich:

berufsfeldbezogener Lernbereich:

  • Deutsch
  • Fachtheorie: der Inhalt der theoretischen
  • Sozialkunde
  • Ausbildung entspricht dem des ersten Lehrjahres
  • Sport
  • des jeweiligen Berufes
  • Religion oder Ethik
  • Fachpraxis: analog der Ausbildung in einem
  •   dualen Ausbildungsverhältnis
     
  • Wahlpflichtangebot: Englisch
  • Anmeldung:

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