| Ausbildungsdauer: | 3 Jahre | |
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Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt. |
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| Arbeitsgebiet: | Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. | |
| Sie erstellen und vermarkten vor Ort touristische und freizeitwirtschaftliche Produkte und erbringen | ||
| Dienstleistungen. Damit tragen sie zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades, der Verbesserung des | ||
| Images und der Steigerung des Besucheraufkommens einer Destination oder Region bei. | ||
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| Zu den Unternehmen zählen insbesondere regionale und nationale Tourismusorganisationen, | ||
| lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, | ||
| Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, | ||
| touristisch orientierte Verkehrsunternehmen sowie weitere Einrichtungen und Unternehmen | ||
| zur Vermarktung touristischer Attraktionen; ferner können sie in Unternehmen und | ||
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Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus tätig sein. |
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| Berufliche Qualifikationen: | Kaufleute für Tourismus und Freizeit | |
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| (auch in einer Fremdsprache) | ||
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