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Gewährung Zuwendungen
Informationen und Antrag zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Auszubildende zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung:
Nachteilsausgleich
Der Nachteilsausgleich hilft Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf oder Lernschwächen, im schulischen Umfeld individualisierte Hilfestellungen bei der Leistungserbringung und -bewertung in Anspruch zu nehmen.
Der ausgefüllte Antrag auf Nachteilsausgleich kann jederzeit bei der Klassenlehrer*in abgegeben werden.
Sollte hierzu noch kein ärztliches Gutachten vorliegen, können sich Schüler*innen für die schulpsychologische Untersuchung anmelden.
Alle wichtigen Unterlagen gibt es hier:
Eidesstattliche Erklärung über den Verlust eines Zeugnisses
Um die Ausstellung eines Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses zu beantragen, müssen Sie persönlich vorstellig werden und sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung ausweisen. Außerdem ist die unten zum Download angebotene eidesstattliche Erklärung ausgefüllt mitzubringen.
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